Geldstrafe für Lkw-Fahrer
Tödlicher Unfall
Neun Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf der Stockumer Straße ist ein Lkw-Fahrer (53) aus Herne am Montag vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Mann muss eine Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze) zahlen.
Der Unfallfahrer zeigte sich im Prozess äußerst bestürzt. „Ich kann es nicht begreifen. Ich habe die junge Frau einfach nicht gesehen“, sagte er unter Tränen. Ein Dekra-Sachverständiger hatte jedoch bei seinen späteren Ermittlungen herausgefunden, dass der 53-Jährige durchaus die Chance gehabt hätte, die Radfahrerin im Außenspiegel zu sehen. „Sie haben einen Fehler gemacht, weil Sie im entscheidenden Moment nicht noch einmal in den Spiegel geguckt haben“, hieß es in der Urteilsbegründung. Dieser Fehler sei jedoch als „äußerst gering“ einzustufen, weil er jedem Kraftfahrer täglich passieren könne.
Auch die Eltern der verstorbenen Studentin hatten über ihren Rechtsanwalt erklären lassen: „Uns geht es gar nicht darum, dass der Angeklagte bestraft wird.“