
Im Auftrag der Bundesregierung erhalten nun auch Arbeitslosengeld ll-Bezieher kostenlose FFP2-Schutzmasken. Es gibt es jedoch keine Gutscheine mehr, sondern ein neues Verfahren.
Informationsschreiben bis zum 22. Februar per Post
Hartz-IV-Empfänger erhalten in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben, welches sie zusammen mit ihrem Personalausweis in der Apotheke vorlegen müssen. Dann bekommen sie zehn FFP2-Masken, ohne einen Eigenanteil bezahlen zu müssen.

Bis zum 22. Februar sollen rund 250.000 ALG-ll-Bezieher im Raum Westfalen-Lippe ein Schreiben erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung der AOK Nordwest. Die Masken können dann bis zum 6. März in den Apotheken abgeholt werden. Für Menschen, die schon einmal Gutscheine erhalten haben, gelte diese Verordnung jedoch nicht.
Irritierende Regelung: Auch Kinder erhalten Briefe
Einen Anspruch auf die kostenfreien Masken haben ebenfalls Personen, die mit den ALG-ll-Beziehern in einer „Bedarfsgemeinschaft leben und in der Regel familienversichert sind“, heißt es weiter.

Laut Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit würden somit auch Kleinkinder ein Informationsschreiben erhalten. Die Krankenkassen hätten bereits auf die darauffolgenden Irritationen hingewiesen. Eltern, auf die das zutrifft, dürfen die Schreiben ihrer Kinder in den Apotheken mit abgeben.