Liebe Lüner, gebt euch nicht mit der Einfalt im Supermarkt zufrieden!
Die Auswahl an Tomatensorten – ob als Samen oder reife Frucht – ist in den Geschäften begrenzt. Schuld ist auch ein Gesetz. Damit sollten wir uns nicht abfinden, meint unser Autor.
In Deutschland gibt es für alles ein Gesetz – wer gewerblich mit Pflanzensamen zu tun hat, dem dürfte das Saatgutverkehrsgesetz ein Begriff sein. Dieses Gesetz nimmt aber auch Einfluss auf alle, die sich Obst- oder Gemüsesamen für den eigenen Garten kaufen möchten.
Geschmacklich überlegen
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