
Zum sechsten Mal wird die Stadt Lünen den Ehrenamtspreis für besonderes bürgerschaftliches Engagement ausloben. Vorschläge für Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich besonders eingesetzt haben, nimmt Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns ab sofort entgegen.

Der Preis, mit 500 Euro dotiert, wurde im Jahr 2016 erstmals ausgeschrieben. Die Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Ältestenrats der Stadt Lünen, hatte sich bisher für Dr. Wingolf Lehnemann, Marianne Strauch, Horst Störmer, dem Arbeitskreis Umwelt und Heimat und Manfred Pöhland (Arbeitsloseninitiative Lünen) als würdige Preisträger ausgesprochen.
Vorschläge an den Bürgermeister
Pandemiebedingt konnte eine Preisverleihung in 2020 nicht stattfinden. In diesem Jahr soll das vielfältige bürgerschaftliche Engagement in Lünen wieder angemessen honoriert werden. In welchem Rahmen und wann genau der Ehrenamtspreis 2022 verliehen wird, ist trotz allem nicht zuletzt abhängig vom weiteren Verlauf der Pandemie. In jedem Fall soll eine persönliche Übergabe durch Jürgen Kleine-Frauns an den Preisträger beziehungsweise an die Preisträgerin erfolgen. Die Stadt Lünen wird rechtzeitig über die weiteren Planungen informieren.

Vorschläge für Lünerinnen und Lüner, die in diesem Jahr mit dem Ehrenamtspreis bedacht werden sollen, nimmt Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns bis zum 11. November entgegen. Sie sollten – mit einer entsprechenden Begründung des Vorschlags versehen – auf dem Postweg oder via E-Mail eingesendet werden: Stadt Lünen, Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen oder buergermeister@luenen.de.
Zu erfüllende Kriterien für Ehrenamtspreis
In einer seiner nächsten Sitzungen werden der Ältestenrat und der Ausschussvorsitzende für Bürgerservice, Soziales und Ehrenamt, Kunibert Kampmann, die gemeinsam als Jury fungieren, aus allen Vorschlägen den Preisträger oder die Preisträgerin ermitteln. Das Verfahren wird nicht öffentlich durchgeführt.
Die Kriterien zur Auswahl von Ehrungen für besonders aktive Ehrenamtliche in der Stadt Lünen:
- Die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen, Initiativen oder Gruppen sollten freiwillig, selbstlos und ohne direktes Eigeninteresse unentgeltlich für das Gemeinwohl engagiert sein.
- Die Vielfalt der Betätigungsfelder und -formen ehrenamtlicher Arbeit werden bei der Preisentscheidung angemessen anerkannt.
- Die zur Ehrung vorgeschlagenen Personen, Initiativen oder Gruppen sollten bereits zehn Jahre ehrenamtlich tätig sein. Bei besonders herausragendem ehrenamtlichem Engagement kann von diesem Punkt Abstand genommen werden.
- Eigenvorschläge von Personen, Initiativen oder Gruppen werden nicht akzeptiert. Organisationen, Initiativen oder Gruppen dürfen aber Personen aus deren Reihen vorschlagen.
- Ehrungen von Personen, Initiativen oder Gruppen in zwei aufeinander folgenden Jahren sind nicht möglich.
- Die Vorschläge sind von den Einreichenden zu begründen.