
Zahlreiche Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln im Kreis Coesfeld sorgten Anfang des Jahres für Besorgnis. Die Folge war eine Stallpflicht für Geflügel. Nun die gute Nachricht: Die Lage im Kreis hat sich beruhigt, die Stallpflicht für Geflügel ist ab dem 1. April wieder aufgehoben.
„Seit Anfang März 2023 wurden nur noch in fünf Fällen der Erreger der Geflügelpest nachgewiesen, zuletzt bei einer am 12. März verendeten Wildgans in Dülmen. Damit wurde seit fast drei Wochen kein Geflügelpest-Erreger mehr im Kreis nachgewiesen,“ heißt es in einer Pressemitteilung.
Sicherheitsmaßnahmen bleiben
Zwar könne es wegen der weiten Verbreitung des Erregers noch vereinzelt zu Nachweisen kommen, steigende Temperaturen und UV-Strahlung machen es ihm aber schwerer zu überleben. Dadurch und auch weil die Zugvögel wieder fortziehen, sinke der Infektionsdruck.
Bestimmte Sicherheitsmaßnahmen bleiben aber bestehen: So darf Geflügel grundsätzlich nicht an Stellen gefüttert werden, zu denen auch Wildvögel Zugang haben. Es darf zusätzlich nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, das auch Wildvögel erreichen können. Grundsätzlich müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Mehr Infos gibt‘s auf der Homepage vom Kreis Coesfeld.