
Im Prozess um einen tödlichen Zwischenfall bei einer Techno-Party im RuhrCongress Bochum hat die Staatsanwaltschaft beantragt, gegen den angeklagten Sicherheitsmitarbeiter (42) eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten zu verhängen. Die Verteidigung des Türstehers fordert dagegen einen Freispruch – und stützt sich dabei unter anderem maßgeblich auf ein entlastendes, rechtsmedizinisches Gutachten.
Verteidiger: Türsteher trifft keine Schuld
„Das, was hier passiert ist, gleicht eher einem Unglücksfall und nicht einer Straftat“, sagte Rechtsanwalt Michael Emde, einer der Verteidiger des wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagten Türstehers am Mittwoch (11.1.) in seinem Plädoyer. Der Vorfall sei fraglos „ein trauriges Geschehen“, den Angeklagten treffe an dem Tod des 41-Jährigen allerdings keine Schuld.
Das, was der Türsteher gemacht habe – nämlich den später Verstorbenen vor dem RuhrCongress zu Boden zu bringen – sei „das Mildeste“ gewesen, um zu erreichen, dass der aufgebrachte (und kurz zuvor schon einmal rausgeworfene) Mann nicht erneut die Partyveranstaltung betritt.
Bochumer Türsteher: „Mir tut das alles schrecklich leid“
Dass der Partygast so schwer vorerkrankt gewesen und sich in einem so lebensgefährlichen Zustand befunden habe, könne dem Türsteher am Ende nicht angelastet werden, so Verteidiger Michael Emde.
„Mir tut das alles schrecklich leid“, hatte der Angeklagte in seinen obligatorisch letzten Worten vor der Urteilberatung erklärt. „Aber ich habe einfach nur meine Arbeit gemacht.“
Eine Rechtsmedizinerin hatte zuvor im Prozess vor dem Bochumer Schwurgericht klargestellt, dass der verstorbene Partygast nicht erwürgt worden ist. Der übergewichtige Familienvater sei stark alkoholisiert gewesen und habe Amphetamine konsumiert gehabt. Zudem sei sein Herz extrem vorgeschädigt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Forderung nach einer Verurteilung ungeachtet des Gutachtens trotzdem auf vereinzelte Zeugenaussagen gestützt, wonach es vermeintlich einen massiven und längeren Würgegriff durch den Türsteher gegeben haben soll.
Hals des Partygastes fest umklammert
Verteidiger Michael Emde sieht genau das aber eben „durch das Gutachten widerlegt“. Dass ausgerechnet der Veranstalter der Techno-Party als einziger einen Würgegriff beobachtet haben will, nannte der Anwalt „dummes Zeug“. Hier habe wohl eher der Gedanke im Vordergrund gestanden, schnell einen Schuldigen zu finden, um von möglichen eigenen Fehlern abzulenken und nicht selbst in die Diskussion zu geraten.
Laut Anklage soll der Sicherheitsmann in der Nacht auf den 10. April 2022 den Hals des Partygastes fest umklammert gehalten haben. Als der Gast bewusstlos zusammengesackt sei, soll der Angeklagte es noch mindestens weitere 30 Sekunden fest im Würgegriff gehalten haben. Nach erfolgloser Reanimation verstarb der 41-jährige Familienvater aus Bochum wenig später im Krankenhaus.
Das Urteil wollen die Richter am Montag (16.1.) verkünden.