Corona-Entscheidungen aus dem Sandkasten: Jetzt bin ich der Bestimmer!
Erst hebt ein Gericht die Beschränkungen für den Einzelhandel auf. Drei Stunden später setzt das Land sie wieder in Kraft und zwar härter als zuvor. Langsam wird`s unzumutbar, sagt unser Autor.
Es ist ein paar Minuten nach 11 Uhr am Morgen des Gipfel-Montags, da taucht eine Pressemeldung des Oberverwaltungsgerichts in Münster auf. Das Gericht kippt mit sofortiger Wirkung die Terminpflicht und die Kundenbeschränkungen im Einzelhandel. Die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes verletzte nämlich den Gleichbehandlungsgrundsatz, weil man beim Besuch von beispielsweise Buch- und Blumenläden keine Termine vereinbaren müsse.
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