Seit dem 28. Dezember gelten neue Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen. Wir zeigen auf einen Blick, was auf der Arbeit, bei Privatfeiern und in der Freizeit zu beachten ist.
Lesezeit
1. Kontaktbeschränkungen
2. Die neue Inzidenz-Schranke von 350
3. 2G-Regelung im Einzelhandel
4. Großveranstaltungen ohne Zuschauer
5. Kinder und Jugendliche
6. Busse und Bahnen
7. Arbeitsplatz
8. Gastronomie, Hotels etc.
9. Clubs, Diskotheken, öffentliche und private Tanzveranstaltungen