Erstochen wegen lautem Telefonieren: Angeklagter kann sich nicht erinnern

Weil er angeblich zu laut telefoniert hatte, soll ein 62-Jährger einen anderen Mann erstochen haben. Zu Prozessbeginn kann der Angeklagte sich jedoch nicht mehr an den Tathergang erinnern.
Weil er angeblich zu laut telefoniert hatte, soll ein 62-Jährger einen anderen Mann erstochen haben. Zu Prozessbeginn kann der Angeklagte sich jedoch nicht mehr an den Tathergang erinnern. © picture alliance / Oliver Berg/d
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Nach einem tödlichen Messerangriff muss sich ein Mann aus Münster seit Freitag wegen Mordes vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am späten Abend des 9. Mai 2020 einen 33-Jährigen erstochen zu haben.

Motiv laut Anklage: Der 62-jährige Deutsche soll sich darüber geärgert haben, dass das spätere Opfer direkt vor seiner Haustür laut telefoniert hat. Zum Prozessauftakt hat sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bei einer audiovisuellen Vernehmung durch die Polizei, die vor dem Schwurgericht Münster abgespielt wurde, hatte er gesagt, dass er sich nicht an die Details der Tat erinnern könne.

Täter will sich nicht erinnern können

„Ich wollte ihn zurückhalten“, heißt es in der polizeilichen Vernehmung. Nach den aufgezeichneten Angaben des Angeklagten sei der 33-Jährige aufgesprungen und habe zu einem Schlag ausgeholt.

Das Messer habe er damals nur aus Angst um seine Frau mit nach draußen genommen, die das später Opfer zuvor aufgefordert habe, woanders weiter zu telefonieren. Dass der andere Mann verletzt worden ist, will der 62-Jährige erst bemerkt haben, als er Blut auf dessen Hemd gesehen habe.

dpa