
Für die Angehörigen war es ein Moment der Genugtuung, doch der Schmerz bleibt: Im Essener Mordprozess ohne Leiche ist der 47-jährige Michael S. aus Krefeld am Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Essener Schwurgericht haben keinen Zweifel, dass er seine Ex-Partnerin Anna S. aus Gelsenkirchen ermordet hat.
Anderthalb Jahre ist es inzwischen her, dass Anna S. nicht mehr nach Hause gekommen ist. Die letzten Bilder zeigen ihren toten Körper, gefesselt auf einer Plane. Der Kopf steckt in einer Plastiktüte, die am Hals mit Klebeband zugebunden ist.
Foto mit Tüte über dem Kopf
Es ist bereits das zweite Mal, dass Michael S. eine Frau umgebracht hat. 1999 war er bereits zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Damals hatte er seine Ex-Freundin mit über 100 Messerstichen getötet. Der Tod einer weiteren Partnerin hatte nie ganz geklärt werden können.
Die Gefahr für jede Frau, die sich auf den Angeklagten einlässt, früher oder später getötet zu werden, liegt auf der Hand“, so Richter Martin Hahnemann bei der Urteilsbegründung. „Der Angeklagte ist völlig empathielos und hat keinerlei Schuldbewusstsein.“
Tod der eigenen Eltern vorgetäuscht
Anna S. hatte den 47-Jährigen Ende 2018 über eine Internetplattform kennengelernt. Sechs Monate später kam es zur Trennung. Er wollte sie ganz für sich, sie liebte ihre Freiheiten. Trotzdem hatte es immer wieder Treffen gegeben. Von einer echten Beziehung konnte jedoch keine Rede mehr sein.
Der Angeklagte hatte laut Urteil alles versucht, um die 35-Jährige an sich zu binden – finanziell und emotional.
Dazu täuschte er sogar den Tod seiner Eltern vor und erfand eine reiche Erbtante in der Schweiz. Im Juni 2019 war das Lügenkonstrukt jedoch endgültig in sich zusammengebrochen. Für Anna S. der Zeitpunkt, endgültig einen Schlussstrich zu ziehen. Doch genau damit kam der 47-Jährige nicht klar.
„Normal, dass er Frauen töten darf“
„Zurückweisungen von Frauen empfindet er als Niederlage und Kränkung“, so Hahnemann. „Dann entwickelt er Rachegelüste.“ Das gehe sogar so weit, dass er ihnen das Lebensrecht abspreche. „Für ihn ist es normal, dass er die Frauen, die sich von ihm trennen wollen, töten darf.“
Wie genau Anna S. gestorben ist, ist unklar. Ihre Leiche wurde nie gefunden. Sogenannte Mantrailing-Hunde waren ihrer Spur bis zu einer Müllverbrennungsanlage gefolgt.
„Es wird noch ein langer Weg“
Es waren die Fotos und das Video, dass Michael S. am Ende überführt hat. Auf einem ist zu sehen, wie er auf den Leichnam uriniert. „Ein Ausdruck absoluter Demütigung, totaler Erniedrigung und Bestrafung“, hatte eine Psychiaterin im Prozess gesagt.
Neben lebenslanger Haft haben die Richter auch noch auf die besondere Schwere der Schuld erkannt und die unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet – zum Schutz anderer Frauen. Mehr gibt das deutsche Strafrecht nicht her. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Der Angeklagte selbst hatte im Prozess geschwiegen und auf einen Freispruch gehofft.
„Für die Angehörigen wird es noch ein langer Weg“, so Anwalt Hans Reinhardt, der vor Gericht die Schwester und den Vater vertreten hat. „Sie hatten gehofft, dass ihnen der Angeklagte sagt, was mit Anna passiert ist.“