Neun bemerkenswerte Corona-Regeln: Grenze verläuft zwischen Finger- und Fußnägeln
Es geht um viele ernste Dinge in der neuen Corona-Schutzverordnung. Aber in ihr verstecken sich aber auch kuriose, teils abstruse Regeln – etwa zu Finger-und Fußnägeln.
Einige Regeln, die das Land Nordrhein-Westfalen in seine neue Corona-Schutzverordnung aufgenommen hat, sind bisher wenig bekannt und werden zum Teil auch ignoriert – mit drastischen Folgen für viele Menschen. Das gilt beispielsweise für Besuchsregelungen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Andere Regelungen muten auf den ersten Blick abstrus, zumindest aber merkwürdig an. Wir haben neun von solchen Regeln hier aufgeschrieben.
1. Besuche in Krankenhäusern und Heimen
2. Polizei und Rettungskräfte
3. Berufsmusiker
4. Konzerte und Aufführungen
5. Die Sache mit den Kinos
6. Sportliches und die Schulen
7. Schwimmen ohne Bad
8. Trennstrich zwischen Hand und Fuß
9. Touristische Reisen
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