
Neun Monate nach einem tödlichen Zwischenfall bei einer Techno-Party im RuhrCongress Bochum muss sich ein Sicherheitsmitarbeiter (42) vor dem Bochumer Schwurgericht verantworten. Der Türsteher soll einen Partygast bis zur Bewusstlosigkeit in den Würgegriff genommen haben – das Opfer verstarb wenig später im Krankenhaus.
„Der Mann soll drinnen Frauen belästigt haben, ich bekam einen Funkspruch“, erinnerte sich der Türsteher am Montag (9. Januar) beim Prozessauftakt. Nachdem ein erster Rauswurf vor die Tür noch völlig ruhig abgelaufen sei, sei die Lage dann vor dem RuhrCongress eskaliert.
„Er wollte immer wieder rein, er wurde immer aggressiver“, so der Securitymann. Und weiter: „Ich habe den Mann von hinten runtergezogen, wir sind dann beide zu Boden gefallen. Am Ende lag er auf dem Bauch und ich halb schräg darüber.“
Als er gemerkt habe, dass von dem Partygast irgendwann „kein Widerstand“ gekommen sei, habe er den Mann sofort umgedreht und Erste Hilfe geleistet. „Kurz danach kamen dann die Sanitäter.“ An ganz viele Einzelheiten von dem Abend, so der Angeklagte, der bei seinen Schilderungen mehrmals in Tränen ausbrach, könne er sich heute nicht mehr erinnern („Das ging alles so schnell“).
Anklage: 30 Sekunden fest im Würgegriff
Laut Anklage soll der Sicherheitsmann in der Nacht auf den 10 April 2022 den Hals des Partygastes fest umklammert gehalten haben. Hinweise, dass sich das Gesicht des Betroffenen bereits dunkel verfärbt habe, soll er ignoriert haben. Auch der Partygast selbst soll zwischendurch gerufen haben, dass er keine Luft mehr bekommt.
Als der Gast bewusstlos zusammengesackt sei, soll der Angeklagte den Mann noch mindestens weitere 30 Sekunden fest im Würgegriff gehalten haben. Nach erfolgloser Reanimation verstarb der 41-jährige Familienvater aus Bochum wenig später im Krankenhaus. Als Todesursache gilt Ersticken.
Der Türsteher befand sich anfangs rund zweieinhalb Monate in U-Haft. Zum Prozessauftakt erschien der Bochumer als freier Mann.
Im Falle einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge drohen üblicherweise mindestens drei Jahre Haft. Für den Prozess sind Verhandlungstage bis zum 16. Januar anberaumt.