In der Sporthalle gilt nun 2G-Plus: Wie gehen die Castrop-Rauxeler Vereine damit um?
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt seit dem 28. Dezember. Für Sport in der Halle gilt nun die 2G-Plus-Regel. Auch wer geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Schnelltest vorlegen.
Seit Dienstag (28. Dezember) gilt die neue Corona-Schutzverordnung in NRW. Sie regelt auch die Ausübung des Hallensports. Wo keine Masken getragen werden können, müssen Immunisierte (geimpft oder genesen) künftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, dabei haben. Es gilt also 2G-Plus in der Halle. Wir haben bei den Castrop-Rauxeler Vereinen nachgefragt, wie sie damit umgehen.
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