78 Millionen Euro für Sportstätten in NRW: So funktionieren die Investitionen des Landes

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Unter anderem sollen Kleinfelder gefördert werden. © Sebastian Reith
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Mit bis zu 78 Millionen Euro wollen Bund und das Land NRW hiesige Sportstätten fördern. Wer wird gefördert, was sind die Voraussetzungen und wer trägt die Kosten? Wir haben Antworten auf viele Fragen zum Investitionsprogramm.

Warum wird das Investitionsprogramm aufgelegt?

In der Präambel zum „Investitionspakt Sportstättenförderung“ des Landes NRW heißt es dazu: „Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen Wohlstand und Beschäftigung gesichert und mit Investitionen in Sportstätten die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur gestärkt werden.“

Profitieren vom Programm sollen vor allem solche Projekte, die besonders vielen Menschen dann eine sportliche Betätigung ermöglichen. Außerdem sollen Kinder und Jugendliche durch die Schaffung von Angeboten für diese Gruppe profitieren.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können laut Pakt „Gebäude und Einrichtungen, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen“ sowie „Anlagen für den Breitensport, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern“.

Wer kann die Förderung beantragen und was sind die Voraussetzungen?

Die Förderung kann ausschließlich von Gemeinden und Gemeindeverbänden beantragt werden. Der Förderbetrag muss mindestens 25.000 Euro betragen. Maximal können Projekte mit bis zu 1,5 Millionen gefördert werden, wenn es sich um Hochbaumaßnahmen handelt. Tiefbaumaßnahmen haben einen Förderhöchstsatz von 750.000 Euro.

Die Mittel können dabei zur Modernisierung, Erweiterung oder energetischen Sanierung eingesetzt werden. Zudem können durch die Gelder auch Neubauten finanziert werden, wenn dies wirtschaftlicher als eine Sanierung ist, oder wenn diese nachweislich notwendig sind.

Städte und Gemeinden, die an einer Förderung interessiert sind, müssen die Anträge für dieses Jahr bis 16. Oktober einreichen, für das Investitionsjahr 2021 ist der 15. Januar Stichtag.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für etwaige Projekte werden von der öffentlichen Hand getragen. Der Bund beteiligt sich mit 75 Prozent, 15 Prozent steuert das Land NRW bei, 10 Prozent der Kosten entfallen auf die Kommunen. Für 2020 übernimmt das Land NRW die Kosten für die Städte und Gemeinden und übernimmt in diesem Zeitraum 25 Prozent der Projektkosten.

Wie viel Geld steht zur Verfügung und wie lang läuft die Förderung?

Für das laufende Jahr können Fördergelder in Höhe des Gesamtvolumens von 47 Millionen Euro abgerufen werden. 2021 stehen für NRW weitere 31 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung soll bis 2024 fortgesetzt werden, das Volumen über 2021 hinaus steht aber noch nicht fest.