Corona-Tests kosten künftig 3 Euro: Wer zahlen muss und wer nicht

Marcel (l) sitzt während eines Corona-Schnelltest in einem Corona-Testzentrum. 
Bürgertests kosten künftig 3 Euro. Aber nicht alle müssen die Gebühr bezahlen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
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Bundesgesundheitsministerin Karl Lauterbach (SPD) hat sich mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf eine neue Corona-Testverordnung geeinigt. Danach sollen kostenlose Bürgertests auf Menschen mit Symptomen sowie besonders verwundbare Gruppen beschränkt werden und für alle anderen drei Euro kosten. Zudem wird der Bund seine Zahlungen an die Testzentren reduzieren. Das teilten beide Minister am Freitag in Berlin mit.

Bürgertests trügen wesentlich dazu bei, Corona-Infektionen zu erkennen und Infektionsketten zu unterbrechen. Daher seien sie auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen, heißt es in einer Mitteilung beider Ministerien.

Tests nur noch für einige kostenlos

Die kostenlosen Tests würden künftig aber nur noch „konzentriert zum Schutz vulnerabler Gruppen angeboten, wie zum Beispiel für den Besuch von Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sowie für Kleinkinder“. Bürgertests für andere Zwecke wie für die Teilnahme an Großveranstaltungen würden mit einem Selbstanteil von 3 Euro belegt.

Qualitätssicherungsmaßnahmen eingeführt werden. „In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Tests nicht immer optimal genutzt worden sind. Zum Teil gab es Qualitätsdefizite und Fälle von Betrug“, erklärte Lauterbach. Es werde ein „effektiverer Einsatz von Steuermitteln sichergestellt und die Qualität der Tests verbessert“.

Das Bundesministerium für Gesundheit kalkuliert für die neue Testverordnung im zweiten Halbjahr mit Kosten von 2,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Reduktion der Bundesmittel um zwei Drittel gegenüber dem ersten Halbjahr dieses Jahres.

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