
Die Kontaktbeschränkungen sollen über Weihnachten und Silvester gelockert werden, um Familienbesuche über die Feiertage zu ermöglichen. Aber: Dürfen die Verwandten dann auch in Hotels übernachten? Darüber sind sich Bund und Länder uneins. Aktuell dürfen Hotels in ganz Deutschland nur Geschäftsreisende aufnehmen – denn im Teil-Lockdown, der bis mindestens 20. Dezember verlängert wurde, gilt ein touristisches Übernachtungsverbot in ganz Deutschland.
Berlin, NRW und Hessen erlauben Hotelübernachtung für Verwandte
Kanzleramtschef Helge Braun hatte am Donnerstag in einem RTL-Interview gesagt, dass man zwar überlegt habe, ob die Hotels im Rahmen des Verwandtenbesuchs geöffnet werden könnten, „damit das nicht auf der Couch zu Hause stattfindet“. Aber: „Wir sind dann zu der Überzeugung gekommen: Das kann man nicht kontrollieren. Und touristische Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinden.“ Hotels und Gastronomie seien nun zunächst bis 20. Dezember geschlossen. „Aber wir gehen auch davon aus, dass wir das noch in den Januar hinein verlängern müssen.“ Doch nun scheren einige Bundesländer aus – und es wird wieder unübersichtlich.
Berlin, Hessen und NRW haben angekündigt, Hotelöffnungen über die Feiertage zu erlauben: Dies seien keine Reisen im touristischen Sinne. Und so solle vermieden werden, dass zu viele Menschen aus verschiedenen Haushalten bei den Familienbesuchen über die Feiertage in Privatwohnungen drängen. Was gilt nun in welchem Bundesland? Der Überblick:
Baden-Württemberg: Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) legt sich noch nicht fest und hält sich bedeckt, was das Thema Hotelöffnungen an den Feiertagen angeht.
Bayern: Auch in Bayern bleiben, wie in den anderen Bundesländern, die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen erst einmal bis zum 20. Dezember geschlossen. Ob Verwandtenbesuch über die Feiertage in solchen Unterkünften übernachten darf, dazu äußerte sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) noch nicht. Dafür aber geht das Bundesland in puncto touristische Ausflüge einen Schritt weiter: Das Kabinett hat am Donnerstag auch für Wintersportler und andere Tagestouristen, die nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, eine Quarantänepflicht beschlossen.
Berlin: Wer über Weihnachten seine Verwandten in Berlin besucht, darf dabei auch in Hotels übernachten. „Wenn es eine Reise ist, die nicht touristischer Natur ist, dann gibt es auch eine Übernachtungsmöglichkeit in den Hotels“, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) am Donnerstag. Gleichzeitig sagte er: „Zu Hause bleiben ist der dringende Appell, nicht herumreisen.“ Wenn es aber doch nötig sei, Familienmitglieder zu besuchen, dann gehe er davon aus, dass das keine touristische Reise sei, bei der man durch die Stadt gehe, sich Sehenswürdigkeiten anschaue oder einkaufen gehe. Anders als in den anderen Bundesländern dürfen sich in Berlin auch über Weihnachten nur fünf Personen aus verschiedenen Haushalten treffen.
Brandenburg: In Brandenburg dürfen Hotels und Pensionen nur noch Reisende, die geschäftlich oder aus anderen notwendigen Gründen unterwegs sind, beherbergen. Ob Verwandtenbesuche an Weihnachten dazuzählen? Noch unklar.
Bremen: In Bremen ist ebenfalls noch unklar, ob Hotels über die Feiertage und über den Jahreswechsel für Verwandtenbesuche wieder öffnen dürfen.
Hamburg: Unklarheit herrscht auch in Hamburg, ob Familienmitglieder über die Feiertage in Hotels übernachten dürfen.
Hessen: Auch in Hessen darf der Familienbesuch im Hotel übernachten. „Wer eine Verwandtenreise macht, muss irgendwo übernachten können“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Donnerstag nach der Sitzung des Corona-Kabinetts in Wiesbaden. Es habe schließlich nicht jeder die Möglichkeit, für die Besucher ein Zimmer zur Verfügung zu stellen. Und schon jetzt sei es so, dass für besondere Fälle auch Privatleute in Hotels übernachten dürften, etwa bei Familienbesuchen nach einem Todesfall. Eine Verordnung dazu soll in Hessen demnach Mitte Dezember beschlossen werden, jedoch nur für die Weihnachtsfeiertage gelten.
Mecklenburg-Vorpommern: Unklarheit herrscht noch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Tourismusbranche erhofft sich Aussagen von der Landesregierung beim Gipfel des Bundeslandes am Samstag, ob in Hotel-Öffnungen schon ab Dezember, spätestens aber kurz vor Weihnachten möglich sind, berichtet die Ostsee-Zeitung.
Niedersachsen: Was genau über Weihnachten und Neujahr möglich sein wird, sei in etlichen Punkten aber noch nicht festgelegt oder entschieden, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Donnerstag. Offen sei auch, welche Regeln anschließend den Januar über greifen, insbesondere für Gastronomie und Hotels.
Nordrhein-Westfalen: Verwandten dürfen in NRW über die Weihnachtsfeiertage im Hotel übernachten, Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte den Weg für diese Regelung frei gemacht: Touristische Reisen seien zwar derzeit untersagt, so Laschet am Donnerstag im Landtag in Düsseldorf. Wenn aber Familien sich besuchten und keine Übernachtungsmöglichkeit bei den Verwandten hätten, „ist es über die Weihnachtstage möglich, dass man auch in einem Hotel übernachtet“. Der Ministerpräsident betonte: „Das wird nicht unter touristischer Reise verstanden.“
Rheinland-Pfalz: Aus Rheinland-Pfalz gibt es keine eindeutige Äußerung: „Wir werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).
Saarland: Auch aus dem Saarland gibt es bislang keine Äußerung, ob an Weihnachten Verwandte im Hotel schlafen dürfen.
Sachsen: In Sachsen könnten Beschlüsse an diesem Freitag, 27. November, fallen oder auch erst bis Mitte Dezember.
Sachsen-Anhalt: Im Bundesland Sachsen-Anhalt gibt es noch keine Äußerungen, ob es Ausnahmen an Weihnachten für Verwandten im Hotel geben wird. Beschlüsse könnten an diesem Freitag, 27. November, fallen oder auch erst bis Mitte Dezember.
Schleswig-Holstein: Das Bundesland im Norden macht keine Hoffnungen für Lockerungen oder Hotelöffnungen über die Feiertage, mit solchen rechnet Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) frühestens im Januar. Die Unterkünfte müssten sich darauf einstellen, „dass sie auch noch über den Jahreswechsel hinaus geschlossen bleiben“, sagte er dem NDR.
Thüringen: Auch aus Thüringen gibt es bislang keine Äußerung, ob an Weihnachten Verwandte im Hotel schlafen dürfen. Beschlüsse dazu könnten an diesem Freitag, 27. November, fallen oder auch erst bis Mitte Dezember.
RND/gei/dpa