Ist die „Bundes-Notbremse“ sinnvoll und rechtens? So uneinig sind sich die Juristen

Der Bundestag muss der geplanten „Corona-Notbremse“ noch zustimmen, zudem müssten die Neuerungen den Bundesrat passieren.
Der Bundestag muss der geplanten „Corona-Notbremse“ noch zustimmen, zudem müssten die Neuerungen den Bundesrat passieren. © picture alliance/dpa
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Die geplante Bundes-Notbremse gegen Corona findet ein geteiltes Echo bei Rechtswissenschaftlern. Bei der Frage, ob etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen angemessen seien, waren die Sachverständigen bei einer Anhörung am Freitag im Gesundheitsausschuss des Bundestags unterschiedlicher Meinung.

Ausdrückliches Lob für das Vorhaben insgesamt kam von Michael Brenner von der Universität Jena, der den Entwurf für eine bundesweite Notbremse als „insgesamt gelungen“ bewertete. Der Entwurf finde den richtigen Weg zwischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus auf der einen und verhältnismäßigen Grundrechts-Einschränkungen auf der anderen Seite.

Auch die Inzidenzzahl 100 sei ein „sinnvolles Kriterium“ zur Erfassung des Infektionsgeschehens: Wenn man stattdessen auf die Zahl der Infizierten schaue oder auf die Patienten, die auf Intensivstationen beatmet werden müssten, „dann ist das Kind schon längst in den Brunnen gefallen“, so Brenner.

Die nächtlichen Ausgangssperren stufte Brenner insgesamt als verhältnismäßig und verfassungsgemäß ein. Allerdings sei eine Sperre ab 22 Uhr realistischer und verhältnismäßiger als um 21 Uhr.

Zweifel an Verhältnismäßigkeit

Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin zweifelte die Verhältnismäßigkeit von pauschalen Ausgangssperren hingegen an. Es spreche viel dafür, hier das „Risiko des großen Unfalls in Karlsruhe“ vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden. Er warnte wie auch andere Experten vor einem „Jojo-Effekt“ aus Verschärfungen und Lockerungen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz um den Wert 100 pendele.

Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg zog nächtliche Ausgangssperren in Zweifel, weil sie ausgerechnet den Aufenthalt im Freien beschränken würden. Eine stärkere Unterscheidung zwischen drinnen und draußen bei den Vorgaben hielt er für angebracht.

Es sei zudem unverhältnismäßig, wenn Ausgangssperren nur an der Inzidenzzahl anknüpften und auch für vollständig Geimpfte gelten würden – falls ein Geimpfter vor dem Bundesverfassungsgericht klagen würde, stelle das einen „Elfmeter“ für ihn dar.

Mit dem Gesetz soll es künftig bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen geben. Überschreitet die Zahl der Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in einer Stadt oder einem Landkreis den Wert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen, müssen etwa Geschäfte geschlossen werden und es greifen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr. Der Bundestag muss dem aber noch zustimmen, zudem müssten die Neuerungen den Bundesrat passieren.

RND/dpa

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