Bewährungsstrafe nach drei Jahren bestätigt
Verdacht der Brandstiftung
Es bleibt dabei: Ein bekannter Geschäftsmann (55) aus Werne muss nicht wegen Anstiftung zur Brandstiftung ins Gefängnis. Im Revisionsprozess vor dem Dortmunder Landgericht wurde am Donnerstag die bereits 2008 verhängte zweijährige Bewährungsstrafe bestätigt.

Fünf Jahre nach dem Brand des Backhops an der Lünener Straße landete der Fall wieder vor Gericht.
Das Gericht folgte schließlich dem Antrag des Anklägers und stellte das Verfahren bezüglich des Backshop-Feuers ein. Es bleibt also bei den zwei Jahren Haft auf Bewährung, die wegen des Westmauer-Brandes verhängt worden waren. Als Auflage ordneten die Richter an, dass der Geschäftsmann bis Ende Juni 15 000 Euro an seine damalige Feuerversicherung zurückzahlen muss. Insgesamt hatte der Mann nach dem Brand rund 67 000 Euro erhalten, weil seine Verwicklung damals noch nicht offensichtlich war.