
Die Regelungen für die Patienten-Besuche im Christophorus-Krankenhaus Werne waren schon sehr strikt. Nur eine Person pro Tag und Patient, maximale Besuchsdauer 30 Minuten, zwingend vorgeschriebene Testung vor dem Besuch und so weiter. Jetzt haben der Verbund von Christophorus-Krankenhaus Werne und Marien-Hospital Lünen die Vorschriften noch einmal drastisch verschärft.

Denn ab Mittwoch, 2. Februar 2022, gilt für beide Häuser ein generelles Besuchsverbot. Besuche sind ab dann nur noch in begründeten Einzelfällen möglich, wie zum Beispiel bei schwerstkranken Patienten oder bei werdenden Müttern. Hier gilt die 3G+Regel. Alle Ausnahmen müssen im Vorfeld mit den jeweiligen Mitarbeitenden der Station geklärt werden. In der Regel ist dann auch in diesen Ausnahmefällen nur der Besuch eines Angehörigen pro Tag möglich.

Für die Ausnahmen gelten dann folgende Regelungen:
- Zugelassene Besucher benötigen immer einen zusätzlichen negativen zertifizierten Antigen-Test oder PCR-Test (Gültigkeitsdauer: 24h)
- Für alle zugelassenen Besucher gelten weiterhin die AHA-L Regeln: Im Krankenhaus muss eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil getragen und der Mindestabstand von 1,5 m jederzeit eingehalten werden. Bei Betreten ist eine Händedesinfektion erforderlich. Nach dem Besuch sollte das Zimmer gelüftet werden.
- Pro Zimmer ist immer nur eine Besuchsperson zugelassen!
- Die Besuchszeiten müssen so kurz wie möglich gehalten werden