Mit dem Tod eines Familienmitgliedes setzt sich der Erbprozess in Gang. Dabei sind einige Dinge und Stolperfallen zu beachten, erklärt unser Familienrechts-Experte Leander Müller.
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Vernichten oder Einbehalten des Testaments ist strafbar
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Eine taktische Ausschlagung des Erbes kann Sinn machen